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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB - Musikhaus NORD
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma :

Musikhaus NORD
Oraniendamm 66
13469 Berlin

§ 1 Vertragsschluss

Für Verträge mit dem Musikhaus NORD gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote vom Musikhaus NORD in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§ 2 Preise und Zahlung

Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Der Kunde muss damit rechnen, dass das Musikhaus NORD Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann das Musikhaus NORD Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

§ 3. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Soweit das Musikhaus NORD seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für das Musikhaus NORD unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für das Musikhaus NORD keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
Musikhaus NORD ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 5 . Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge

Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt), telefonisch oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an unsere Hausadresse.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück.

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bitte schicken Sie die Ware in der Originalverpackung ein.

Ausgeschlossen von der Rücksendung sind:
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
- Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
-Noten, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.

§ 6 Mehrwertsteuerrückerstattung

Bei der Ausfuhr von bei Musikhaus NORD gekauften Gütern aus der EU hat der Verbraucher unter den nachfolgend genannten Bedingungen das Recht der Rückerstattung der Mehrwertsteuer:
1. der Verbraucher muss nachweisen können, dass sein Wohnsitz seit mehr als einem halben Jahr im nicht europäischen Ausland ist
2. die Rechnung muss auf eben diesen Wohnsitz im Ausland ausgestellt sein
der Verbraucher muss dem Musikhaus NORD nach Ausfuhr der Ware den Nachweis des Zolls im Original und eine Kopie des Wohnsitznachweises an folgende Adresse schicken:
Musikhaus NORD
Oraniendamm 66
13469 Berlin

3. der Verbraucher erklärt sich mit einer Bearbeitungsgebühr von 20.00€ einverstanden; diese wird bei der Überweisung einbehalten

§ 7 Gewährleistung

Alle bei Musikhaus NORD verkauften Produkte bieten eine Garantie mit Dauer von zwei Jahren (Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates), die ab der Lieferung des Produkts läuft, unbeschadet der anwendbaren gesetzlichen Garantien.
Die Lieferkosten des oder der Artikel/s trägt der Kunde. Sollte aber die Garantie auf das/die eingesendete/n Produkt/e anwendbar sein, werden dem Kunden alle Kosten in Zusammenhang mit dieser Rücksendung erstattet.
Musikhaus NORD verpflichtet sich, eventuelle Reparaturen bei den Herstellern in die Wege zu leiten.
Unabhängig vom Problem mit Ihrem Produkt muss mit dem defekten Apparat unbedingt eine Rechnungskopie, der Garantieschein des Produkts (liegt dem Produktkarton bei) und der Rückgabeschein beigelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Garantie nicht auf die Reparatur von Schäden in Folge externer Einflüsse auf den Apparat anzuwenden ist (zum Beispiel Unfall, Schock, Blitzschlag, Stromschwankung…), oder auf Schäden, die der Kunde zu verantworten hat, wie zum Beispiel eine nicht den Herstelleranweisungen entsprechende Anwendung oder Installierung, eine Anwendung, die der guten Instandhaltung des Apparats abträglich ist, eine kommerzielle oder kollektive Anwendung, oder eine Anwendung von angeschlossenen Geräten, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien, die dem Produkt nicht angemessen sind.
Sollte die Reparatur nicht unter die Garantieleistungen fallen, erstellt der Hersteller einen Kostenvoranschlag.
Die Produktgarantien der von Musikhaus NORD verkauften Produkte decken folgende Defekte nicht ab:
- Ersetzen von Verbrauchsmaterialien (Batterien, Akkus, Glühbirnen, Sicherungen, Antennen, Kopfhörer für tragbare Player, Mikrofone, abgenutzte Aufnahme- oder Wiedergabeköpfe);
- Schäden, die infolge von nicht sachgemäßer oder nicht der Produktbeschreibung entsprechender Nutzung entstehen. Bitte lesen Sie aufmerksam die Bedienungsanleitung, die mit dem Produkt geliefert wird;
- Defekte, die im Zusammenhang mit Zubehör stehen (Stromkabel…);
- Defekte und Folgen von Defekten, die aufgrund der Reparatur durch eine nicht von Musikhaus NORD anerkannten Person entstehen
- Defekte und Folgen von Defekten, die aufgrund der Anwendung entstehen, die nicht der Anwendung entspricht, die für das Produkt vorgesehen ist (professionelle oder kollektive Anwendung, …);
- Defekte und Ihre Folgen, die externe Ursachen haben;
In allen diesen Fällen ist das Musikhaus NORD nicht verantwortlich, wenn der Hersteller die Anwendung seiner Garantie verweigert.
Der Hersteller verlangt im Fall der Zahlungsverweigerung für diesen Kostenvoranschlag administrative Gebühren. Sollte dem Kostenvoranschlag zugestimmt werden, muss Musikhaus NORD eine Überweisung in Höhe des Kostenvoranschlags gemacht werden.

Sollte unsere Garantieabteilung feststellen, dass es unmöglich ist, ein Produkt während der Garantiedauer zu reparieren (laut der Garantieabteilung und nicht laut Kundenmeinung) und/oder sollte das Produkt nicht mehr hergestellt oder auf dem Markt vertrieben werden und/oder falls das oben definierte Garantiedatum bereits abgelaufen ist,
erstattet Musikhaus NORD den Kaufpreis des Produkts in Form eines Einkaufsgutscheins, unter Einbeziehung des Produktverschleißes. Je nach Produktalter werden diese Preisanteile pauschal abgezogen:

• im Lauf der ersten 6 Monate nach Lieferdatum: kein Verschleiß
• vom 7. bis zum 12. Monat inklusive: 20% Abzug
• vom 13. bis zum 18. Monat inklusive: 30% Abzug
• vom 19. bis zum 24. Monat inklusive: 40% Abzug

Der Einkaufsgutschein hat eine Gültigkeit von 3 Monaten und gilt für alle Musikhaus NORD -Produktreferenzen.
Der Einkaufsgutschein kann nicht auf mehrere Bestellungen verteilt werden.

§ 8 Haftung

Das Musikhaus NORD haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.

§ 9 Datenschutz und Geheimhaltung

Das Musikhaus NORD speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

§ 10 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts.

Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Berlin vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Berlin vereinbart.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

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