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AGB - Musikhaus NORD
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma :
Musikhaus NORD
Oraniendamm 66
13469 Berlin
§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit dem Musikhaus NORD gelten ausschließlich diese
Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote vom Musikhaus NORD in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich
der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen,
einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung
abhängig.
§ 2 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise
gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines
Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche
Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Versandkosten,
Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen,
soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind,
sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand
infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen
sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen
in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen
bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Der Kunde muss damit rechnen, dass das Musikhaus NORD Zahlungen zunächst
auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung
wie Mahnkosten entstanden, so kann das Musikhaus NORD Zahlungen des Kunden zunächst
auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
§ 3. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei
dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt
für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen
gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss
des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung
in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung
der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den
Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung,
bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes
der veräußerten Ware. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer
zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche
mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat
und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
eine angemessene Sicherung besteht.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
Soweit das Musikhaus NORD seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer
Gewalt oder anderer für das Musikhaus NORD unabwendbarer Umstände nicht
oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für das Musikhaus NORD keine
nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die
nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen,
die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
Musikhaus NORD ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 5 . Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge
Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre
Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach
Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten
und kann schriftlich (E-Mail genügt), telefonisch oder durch Rücksendung
der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Ware an unsere Hausadresse.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir
erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt
nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung
– wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre
– zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bitte schicken Sie die
Ware in der Originalverpackung ein.
Ausgeschlossen von der Rücksendung sind:
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf
die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
- Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger
von Ihnen entsiegelt worden sind,
-Noten, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.
§ 6 Mehrwertsteuerrückerstattung
Bei der Ausfuhr von bei Musikhaus NORD gekauften Gütern
aus der EU hat der Verbraucher unter den nachfolgend genannten Bedingungen das
Recht der Rückerstattung der Mehrwertsteuer:
1. der Verbraucher muss nachweisen können, dass sein Wohnsitz seit mehr
als einem halben Jahr im nicht europäischen Ausland ist
2. die Rechnung muss auf eben diesen Wohnsitz im Ausland ausgestellt sein
der Verbraucher muss dem Musikhaus NORD nach Ausfuhr der Ware den Nachweis des Zolls
im Original und eine Kopie des Wohnsitznachweises an folgende Adresse schicken:
Musikhaus NORD
Oraniendamm 66
13469 Berlin
3. der Verbraucher erklärt sich mit einer Bearbeitungsgebühr von 20.00€
einverstanden; diese wird bei der Überweisung einbehalten
§ 7 Gewährleistung
Alle bei Musikhaus NORD verkauften Produkte bieten eine Garantie
mit Dauer von zwei Jahren (Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates), die ab der Lieferung des Produkts läuft, unbeschadet der
anwendbaren gesetzlichen Garantien.
Die Lieferkosten des oder der Artikel/s trägt der Kunde. Sollte aber die
Garantie auf das/die eingesendete/n Produkt/e anwendbar sein, werden dem Kunden
alle Kosten in Zusammenhang mit dieser Rücksendung erstattet.
Musikhaus NORD verpflichtet sich, eventuelle Reparaturen bei den Herstellern
in die Wege zu leiten.
Unabhängig vom Problem mit Ihrem Produkt muss mit dem defekten Apparat
unbedingt eine Rechnungskopie, der Garantieschein des Produkts (liegt dem Produktkarton
bei) und der Rückgabeschein beigelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Garantie nicht auf die Reparatur von Schäden
in Folge externer Einflüsse auf den Apparat anzuwenden ist (zum Beispiel
Unfall, Schock, Blitzschlag, Stromschwankung…), oder auf Schäden,
die der Kunde zu verantworten hat, wie zum Beispiel eine nicht den Herstelleranweisungen
entsprechende Anwendung oder Installierung, eine Anwendung, die der guten Instandhaltung
des Apparats abträglich ist, eine kommerzielle oder kollektive Anwendung,
oder eine Anwendung von angeschlossenen Geräten, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien,
die dem Produkt nicht angemessen sind.
Sollte die Reparatur nicht unter die Garantieleistungen fallen, erstellt der
Hersteller einen Kostenvoranschlag.
Die Produktgarantien der von Musikhaus NORD verkauften Produkte decken folgende
Defekte nicht ab:
- Ersetzen von Verbrauchsmaterialien (Batterien, Akkus, Glühbirnen, Sicherungen,
Antennen, Kopfhörer für tragbare Player, Mikrofone, abgenutzte Aufnahme-
oder Wiedergabeköpfe);
- Schäden, die infolge von nicht sachgemäßer oder nicht der
Produktbeschreibung entsprechender Nutzung entstehen. Bitte lesen Sie aufmerksam
die Bedienungsanleitung, die mit dem Produkt geliefert wird;
- Defekte, die im Zusammenhang mit Zubehör stehen (Stromkabel…);
- Defekte und Folgen von Defekten, die aufgrund der Reparatur durch eine nicht
von Musikhaus NORD anerkannten Person entstehen
- Defekte und Folgen von Defekten, die aufgrund der Anwendung entstehen, die
nicht der Anwendung entspricht, die für das Produkt vorgesehen ist (professionelle
oder kollektive Anwendung, …);
- Defekte und Ihre Folgen, die externe Ursachen haben;
In allen diesen Fällen ist das Musikhaus NORD nicht verantwortlich, wenn der
Hersteller die Anwendung seiner Garantie verweigert.
Der Hersteller verlangt im Fall der Zahlungsverweigerung für diesen Kostenvoranschlag
administrative Gebühren. Sollte dem Kostenvoranschlag zugestimmt werden,
muss Musikhaus NORD eine Überweisung in Höhe des Kostenvoranschlags
gemacht werden.
Sollte unsere Garantieabteilung feststellen, dass es unmöglich
ist, ein Produkt während der Garantiedauer zu reparieren (laut der Garantieabteilung
und nicht laut Kundenmeinung) und/oder sollte das Produkt nicht mehr hergestellt
oder auf dem Markt vertrieben werden und/oder falls das oben definierte Garantiedatum
bereits abgelaufen ist,
erstattet Musikhaus NORD den Kaufpreis des Produkts in Form eines Einkaufsgutscheins,
unter Einbeziehung des Produktverschleißes. Je nach Produktalter werden
diese Preisanteile pauschal abgezogen:
• im Lauf der ersten 6 Monate nach Lieferdatum: kein
Verschleiß
• vom 7. bis zum 12. Monat inklusive: 20% Abzug
• vom 13. bis zum 18. Monat inklusive: 30% Abzug
• vom 19. bis zum 24. Monat inklusive: 40% Abzug
Der Einkaufsgutschein hat eine Gültigkeit von 3 Monaten
und gilt für alle Musikhaus NORD -Produktreferenzen.
Der Einkaufsgutschein kann nicht auf mehrere Bestellungen verteilt werden.
§ 8 Haftung
Das Musikhaus NORD haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen
im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare
Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.
§ 9 Datenschutz und Geheimhaltung
Das Musikhaus NORD speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung
benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit
der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten
muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem
Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die
ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software
betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind
vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
§ 10 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen
aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden
Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen
aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen
aus dem Vertrag wird Berlin vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall
Berlin vereinbart.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig
sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame
ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten
kommt.
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